des Fördervereins Kunst-Kirche Bochum e.V.

Propstei St. Peter und Paul, Bleichstraße 1, 44787 Bochum
Steuernummer 306/5797/1069 - nachfolgend Verein genannt -

 

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder und kann nur vom Vorstand des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

(1) Der Vorstand beschließt die Höhe des Mitgliedsbeitrags pro Geschäftsjahr (1.1.-31.12. einen jeden Jahres)

(2) Die festgesetzten Beträge werden bis zum 15. Februar jeden Jahres erhoben.

§ 3 Beiträge

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 60,00 Euro pro Mitglied.

(1) Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 15. Februar eines jeden Jahres bzw. dem darauffolgenden Bankarbeitstag eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.

(2) Mitglieder, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 15. Februar eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.

(3) Erfolgt der Vereinseintritt im Laufe des Jahres, so erfolgt die Beitragsberechnung für dieses Jahr auf Basis der bis zum Jahresende verbleibenden vollen Monate multipliziert mit einem Zwölftel des Jahresbeitrags.

§ 4 Vereinskonto

Bank im Bistum Essen eG
BLZ 360 602 96
Konto 13883017
IBAN DE08 3606 0295 0012 8830 17
BIC GENODED1BBE


Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.


Bochum 11.September 2015

Der Vorstand